Unser Service für Sie.

Abschlepp- und Sicherstellungsvertrag

Wir haben auf unserem Grund ein Sicherstellungsgelände, das ist ein polizeilich anerkanntes Gelände, auf dem sichergestellte Fahrzeuge abgestellt werden dürfen. Solch ein Sicherste llungsgelände ist eine der Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft im Verband der Bergungs- und Abschleppunternehmen e.V. (VBA).

Vermittlung von Leihfahrzeugen

Nutzen Sie bei einem unverschuldeten Unfall Ihr Recht, für die Dauer der Reparatur Ihres eigenen Fahrzeugs einen Mietwagen gleicher Klasse auf Kosten des Verursachers in Anspruch zu nehmen.

Auch nach einem Unfall, der nicht fremdverschuldet ist, vermitteln wir Ihnen rund um die Uhr kostengünstig ein Leihfahrzeug, um Ihre Weiterfahrt zu ermöglichen. Die Berechnung erfolgt direkt über die Autovermietung.
Ein Vertrag mit dem Regierungspräsidenten und den Städten Bonn und Bornheim berechtigt uns, in der Region verunfallte oder gestohlene Fahrzeuge abzuschleppen und bei Bedarf in Verwahrung zu nehmen.

Mit einem Leihwagen kann die Fahrt zügig weiter gehen.
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